Mieter oder Vermieter: Wer zahlt den Schlüsseldienst?

Wer zahlt den Schlüsseldienst — Mieter oder Vermieter? Die Regeln in Belgien, typische Fälle und wie Sie Streit vermeiden.

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Sobald an einer Mietwohnung etwas mit Schloss oder Tür nicht stimmt, taucht dieselbe Frage auf: Wer zahlt den Schlüsseldienst, der Mieter oder der Vermieter? Die Antwort hängt von der Ursache ab. Faustregel: Was auf normalen Gebrauch und Verschleiß zurückgeht, trägt der Vermieter; was aus fehlerhaftem Gebrauch oder Nachlässigkeit entsteht, trägt der Mieter.

Das Prinzip im belgischen Mietrecht

Der Wohnungsmietvertrag in Belgien unterscheidet zwischen den Mieterreparaturen (zulasten des Mieters) und den Reparaturen, die mit Abnutzung und Alterung zusammenhängen (zulasten des Vermieters). Ein Schloss, das nach fünfzehn Jahren Gebrauch schwergängig wird, fällt unter normale Alterung; ein Schloss, das aufgebrochen werden muss, weil der Mieter seine Schlüssel verloren hat, fällt in dessen Verantwortung. Im Zweifel sind der Mietvertrag und das Einzugsprotokoll (état des lieux) maßgeblich.

Konkrete Fälle: Wer zahlt was?

Vom Mieter verlorener Schlüssel

Das ist der häufigste Fall. Verliert der Mieter seine Schlüssel, gehen die Türöffnung und der eventuelle Zylindertausch grundsätzlich zu seinen Lasten. Tipp: Lassen Sie den Zylinder austauschen, nicht nur die Tür öffnen — Sie wissen nicht, wo die verlorenen Schlüssel gelandet sind. Das ist eine Frage der Sicherheit.

Abgenutztes oder defektes Schloss

Wenn das Schloss klemmt, der Schlüssel ins Leere dreht oder der Mechanismus nach Jahren normalen Gebrauchs am Ende ist, muss in der Regel der Vermieter den Austausch übernehmen — als Teil der Instandhaltung der Wohnung. Informieren Sie ihn schriftlich, bevor Sie Kosten verursachen.

Einbruch oder Einbruchversuch

Nach einem Einbruchversuch wird der Austausch des beschädigten Schlosses häufig von der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung übernommen (die des Mieters für den Inhalt, die des Vermieters für das Gebäude). Polizeiprotokoll und Kostenvoranschlag sind unverzichtbar. Sehen Sie auch unseren Ratgeber Versicherung und Schlösser.

Mieterwechsel

Bei jedem Mieterwechsel ist es dringend zu empfehlen, den Zylinder zu tauschen: Der Vormieter oder dessen Umfeld kann noch Kopien besitzen. Diese Kosten trägt in der Regel der Vermieter, der so seine Wohnung für den neuen Mieter absichert. Sehen Sie auch Schlösser beim Umzug wechseln?

So vermeiden Sie Streit

  • Lesen Sie Ihren Mietvertrag nach: Manche Klauseln regeln die Verteilung der Instandhaltungskosten ausdrücklich.
  • Informieren Sie schriftlich (E-Mail oder Einschreiben) vor jedem nicht dringenden Eingriff, besonders wenn Sie Mieter sind und meinen, die Kosten gingen zulasten des Vermieters.
  • Bewahren Sie die Rechnung auf: Sie dient als Nachweis bei einer Erstattung oder bei der Abrechnung.
  • Im Notfall zuerst absichern, danach über die Kostenübernahme sprechen: Eine Tür, die nicht mehr schließt, kann nicht warten.

Im Notfall sichern wir zuerst

Ob Sie Mieter oder Vermieter sind: Eine blockierte Tür oder ein aufgebrochenes Schloss muss schnell behandelt werden. Wir sind rund um die Uhr in Brüssel und Ostbelgien im Einsatz, stellen eine klare Rechnung aus, die Sie Ihrem Vermieter oder Ihrer Versicherung vorlegen können, und beraten Sie zur passenden Lösung. Rufen Sie uns an.

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Was unsere Kunden sagen

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Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt den Schlüsseldienst, wenn ich als Mieter meine Schlüssel verliere?
Grundsätzlich der Mieter: Der Verlust der Schlüssel fällt in seine Verantwortung, ebenso wie die daraus folgende Öffnung und der Zylinderwechsel. Denken Sie daran, den Zylinder zu wechseln, nicht nur zu öffnen, denn verlorene Schlüssel sind im Umlauf.
Ein verschlissenes Schloss, ist das Sache des Eigentümers oder des Mieters?
Ein Schloss am Ende seiner Lebensdauer durch normalen Verschleiß fällt in der Regel dem Eigentümer zu (Instandhaltung des Objekts). Informieren Sie ihn schriftlich, bevor Sie Kosten verursachen.
Wer übernimmt den Austausch nach einem Einbruch?
Oft tritt die Hausratversicherung ein, auf Basis des Polizeiberichts und eines Kostenvoranschlags. Bewahren Sie alle Belege für Ihre Akte auf.
Muss das Schloss bei jedem Mieterwechsel gewechselt werden?
Es ist dringend empfohlen: Der frühere Bewohner kann Kopien besitzen. Diese Kosten trägt in der Regel der Eigentümer, der sein Objekt sichert.
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